Die gesetzlich in der Gemeindeordnung im einzelnen geregelten Aufgaben umfassen insgesamt gesehen die Prüfung der Verwaltungsabläufe auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Das Leitmotiv der Rechnungsprüfung ist - ungeachtet ihrer immanenten Kontrollfunktion - einen Beitrag zur Vermeidung oder Minderung von kostenträchtigen Fehlleistungen zu leisten. Sie ist von der Absicht geprägt, konstruktiv an der Optimierung der Verwaltungsleistung mitzuwirken.
Aktivitäten im einzelnen:
- Prüfung der Jahresrechnung (Rechnungslegung über die Ausführung des vom Rat beschlossenen Haushaltsplanes),
- Prüfung der Verwaltungsabläufe,
- Prüfung von Vergaben von Lieferungen und Leistungen,
- Prüfung der Kassenvorgänge,
- Prüfung der Bauinvestitionen, ..
Die jährlichen Schlussberichte über die Prüfung der Jahresrechnung können beim Rechnungsprüfungsamt eingesehen werden.