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Kanalanschlussbeitrag

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Die Kosten des öffentlichen Abwassernetzes sind in einem gesetzlich bestimmten Rahmen von den Anliegern in Form eines Beitrages mitzufinanzieren. Weitere Informationen finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Overath
.
Dieser einmalige Beitrag wird für den Anschluss an das öffentliche Abwassernetz erhoben.