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Schiedsamtswesen

Bei Streitigkeiten wegen der folgenden strafrechtlichen Vergehen ist ein Sühneverfahren vorgeschrieben, bevor sich ein Gericht mit der Angelegenheit befasst

 

  • Hausfriedensbruch,
  • Beleidigung,
  • Verletzung des Briefgeheimnisses,
  • Körperverletzung,
  • Bedrohung 
  • Sachbeschädigung.
     

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