Die Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer besteht darin, am Wahltag in den Wahllokalen die Wahlunterlagen auszugeben und nach Beendigung der Wahlzeit die Stimmen auszuzählen bzw. in den Briefwahlbezirken das Ergebnis der Briefwahl zu ermitteln.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollten zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein. Für den Einsatz wird ein pauschales Erfrischungsgeld gezahlt.
Wer Interesse hat, bei der nächsten Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden, wende sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Overath. Das ist auch per E-Mail möglich: wahlamt@35d8f4949c1a46628d3004097ef72f98overath.de