Ein Gewerbe muss umgemeldet werden, wenn
- der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird,
- die angemeldete Tätigkeit wechselt oder
- auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.
Hier finden Sie den Vordruck Gewerbeummeldung.
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
26 Euro für natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen