Folgende Personenstandsregister werden bei uns geführt:
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister – 80 Jahre
- Geburtsregister – 110 Jahre
- Sterberegister – 30 Jahre
Urkunden aus älteren Registern können nicht mehr von ausgestellt werden, da diese als Archivgut aufbewahrt werden. Kopien von diesen Einträgen erhalten Sie nur von den Kollegen des städtischen Archivs.
Sie können die Urkunden oder beglaubigten Abschriften bei uns persönlich, telefonisch, schriftlich, elektronisch oder online über unser Serviceportal anfordern. Voraussetzung für das Ausstellen und den Erhalt der gewünschten Urkunde sind die gesetzlichen Bestimmungen des § 62 Personenstandsgesetz (PStG).
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich vorzusprechen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, dieser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Welche Art von Urkunde benötigen Sie ? (z.B. Eheurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister etc.)
- Wann hat sich der Personenstandsfall ereignet und unter welchem Namen ? (z.B. Geburtsdatum, Sterbedatum, Ehedatum etc.)
- Für welchen Zweck wird die gewünschte Urkunde benötigt ? (z.B. Anmeldung der Eheschließung oder persönliche Zwecke)
- Unterschrift und Absender sowie Anschrift nicht vergessen.
- Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Ausweises bei, da wir nach § 62 PStG prüfen müssen, ob Sie antragsbefugt sind (dies dient Ihrer und auch unserer Absicherung.
Es ist möglich, diesen formlosen Antrag auch normal über den Postweg zu senden.
Wir versuchen, die hier eingegangenen Urkundenanforderungen immer tagfertig zu erledigen.
Gerne beraten wir Sie, welche Urkunden in Ihrem persönlichen Fall von ausgestellt werden können oder wo Sie die gewünschten Urkunden erhalten.
Gebühren
Sollte die von Ihnen gewünschte Urkunde gebührenpflichtig sein, beträgt die Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, Tarifstelle 5b.4.5, 10,00 Euro. Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 5,00 Euro.