Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Overath eingetragen
Eine Baulast ist die durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde erklärte öffentlich - rechtliche Verpflichtung zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen.
Dabei handelt es sich um eine Beschränkung der Bebaubarkeit des eigenen Grundstückes zu Gunsten eines Nachbarn. Der Eigentümer geht eine freiwillige, dauerhaft bindende Verpflichtung gegenüber Dritten ein, die auch seitens späterer Rechtsnachfolger wie Käufer oder Erben verpflichtend gilt. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde eingetragen.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (Zusendung auf Anfrage, i.V. mit einem Bauvorhaben)
- Amtlicher Lageplan in mind. 4-facher Ausfertigung