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Akteneinsicht in Bauakten

Beantragung der Einsicht einer Bauakte

Eine Einsicht in die Bauakten kann unter der Mailadresse Bauordnung@d380a509fd9847b8a7405f3233b48211overath.de beantragt werden. Hierzu ist, sofern nicht Eigentümer*innen nachfragen, eine Vollmacht der Eigentümer vorzulegen oder  das berechtigte Interesse z. B. durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfs, Testamentes etc. nachzuweisen.

Für weitere Fragen steht man Ihnen unter den Rufnummern 02206/602-869 oder -886 zur Verfügung.