Eine Einsicht in die Bauakten kann unter der Mailadresse Bauordnung@2188db3af5e140c9b0a15238d1770917overath.de beantragt werden. Hierzu ist, sofern nicht Eigentümer*innen nachfragen, eine Vollmacht der Eigentümer vorzulegen oder das berechtigte Interesse z. B. durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfs, Testamentes etc. nachzuweisen.
Für weitere Fragen steht man Ihnen unter den Rufnummern
02206/602-869 oder
-886 zur Verfügung.