Eine Einsicht in die Bauakten kann unter der Mailadresse Bauordnung@d380a509fd9847b8a7405f3233b48211overath.de beantragt werden. Hierzu ist, sofern nicht Eigentümer*innen nachfragen, eine Vollmacht der Eigentümer vorzulegen oder das berechtigte Interesse z. B. durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfs, Testamentes etc. nachzuweisen.
Für weitere Fragen steht man Ihnen unter den Rufnummern
02206/602-869 oder
-886 zur Verfügung.