Bürgerdienste ›»Seite von 2 (16 Ergebnisse gesamt) Umrüstung der Ampelanlagen im Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) Umrüstung von Lichtsignalanlagen auf LED Technik Umtausch Führerschein (RBK) Sie wollen Ihren alten Papierführerschein in den neuen EU-Kartenführerschein tauschen? Oder haben sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert, wie z.B. Ihr Name, und Sie möchten diese Änderung in Ihrem Führerschein abgeändert haben? Benötigen Sie vielleicht auch einen neuen Führerschein, weil Sie keine Sehhilfe mehr benötigen oder sonstige Auflagen und Beschränkungen geändert werden müssen? Umweltschutz (RBK) Wasser, Luft und Boden sind bedeutsame Umweltmedien und Lebensgrundlage für uns alle. Der Schutz dieser Umweltmedien ist Aufgabe dieser Abteilung. Umweltschutz in der Landwirtschaft (RBK) Die landwirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln ist wesentlicher Bestandteil menschlicher Daseinsvorsorge. Gleichzeitig kann sich landwirtschaftliche Produktion aber auch nachteilig auf Boden und Gewässer auswirken. Umweltzonen (RBK) Wir leiten Sie weiter auf die Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang (SprengG) (RBK) Zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderlader- und Böllerschießen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Diese gibt Auskunft über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers. Unschädlichkeitszeugnis erteilen (RBK) Feststellung der Katasterbehörde beim Verkauf eines Teils eines Grundstücks, dass die Löschung von grundbuchrechtlich gesicherten Grundstücksbelastungen auf diesem Trennstück für den Inhaber des Rechts unschädlich ist. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt insofern die erforderliche Löschungsbewilligung der Berechtigten. Untere Naturschutzbehörde (RBK) Hier erhalten Sie Informationen über Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde. Unterhaltssicherung (RBK) Freiwillig Wehrdienstleistende und deren Familienangehörige bzw. Wehrübende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Unterhaltsvorschuss (RBK) Alleinerziehende leben meist mit ihren Kindern unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht regelmäßig oder verspätet gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit dem Unterhaltsvorschuss erleichtert werden. Zurück ›»Seite von 2 (16 Ergebnisse gesamt)