Ich habe Personen aus der Ukraine privat aufgenommen, was muss ich tun?
Aus der Ukraine nach Deutschland eingereiste Personen können sich zunächst 90 Tage unbeschränkt in Deutschland aufhalten. In diesen 90 Tagen können Sie sich frei in Deutschland bewegen und überlegen, wo Sie längerfristig bleiben wollen. Spätestens nach 90 Tagen müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierzu sind unterschiedliche Schritte nötig:
- Melderechtliche Erfassung
Im Falle der Beantragung von Sozialleistungen übernimmt das Sozialamt die Melderechtliche Erfassung. Dafür schicken Sie bitte an ukrainehilfe@overath.de eine Kopie der Pässe (mit Einreisestempel) und eine Wohnungsgeberbestätigung.
Sollten keine Sozialleistungen beantragt werden, machen Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro.
- Aufenthaltsstaus
Das Sozialamt meldet Sie bei der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen-Kreis. Falls Sie Fragen zur Ihrem Aufenthaltsstatus haben oder sich nicht ausweisen können, melden Sie sich bitte direkt bei der Ausländerbehörde.
Welchen Aufenthaltsstatus können die ukrainischen Geflüchteten in Deutschland erhalten?
Seit dem 04.03.2022 besteht die offizielle Rechtsprechung, dass Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zugesprochen werden kann. Ein Antrag muss bei der jeweiligen Ausländerbehörde gestellt werden. Dieser ist vorerst gültig bis zum 04.03.2024
- Leistungsbezug sowie Behandlungsversorgung im Krankheitsfall
Die Versorgung im Krankheitsfall ist Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Um Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen ist eine E-Mail an ukrainehilfe@overath.de notwendig. Die Leistungsabteilung nimmt daraufhin schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.
Ab dem 01.06. ist das Jobcenter für die Geflüchteten aus der Ukraine zuständig. Ab dem Zeitpunkt erfolgt die Anmeldung dort und für den Aufenthaltstitel muss sich selbstständig an die Ausländerbehörde gewendet werden. Weitere Informationen werden folgen.
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung sowie Bearbeitung der Fälle aufgrund des erhöhten Aufkommens aktuell etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie von Rückfragen abzusehen.
Ich benötige Kleidung, Lebensmittel oder eine Simkarte!
Gutscheine für die Kleiderkammer in Overath und für Lebensmittel können Sie bei Bedarf beim Sozialamt mit vorheriger Anmeldung abholen. Zu beachten ist, dass die Personen aus der Ukraine die Gutscheine persönlich abholen müssen.
Wegen des Kriegs in der Ukraine bieten derzeit mehrere Mobilfunkbetreiber in Deutschland kostenlose Telefonate und SMS an: Vodafone, Telekom, O2. Genauere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter beziehungsweise auf der Seite des WDR unter:
https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-kostenlos-telefonieren-internet-100.html
Können Menschen aus der Ukraine den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen?
Auch im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) können vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen den ÖPNV kostenlos und ohne Ticket nutzen. Das Angebot gilt ab sofort und bis auf Weiteres und umfasst alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse in der 2. Klasse. Die kostenlose Nutzung soll den Geflüchteten so einfach wie möglich gemacht werden: Bei Kontrollen reicht als Fahrausweis die Vorlage eines ukrainischen Ausweisdokuments (z. B. ukrainischer Reisepass, ukrainische ID-Karte) bzw. die Vorlage eines anderen Ausweises, der den Wohnsitz in der Ukraine belegt
- Ist es den ukrainischen Geflüchteten erlaubt in Deutschland zu arbeiten?
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 ist sowohl die Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit zu erlauben. Dies wird in der Aufenthaltserlaubnis selber vermerkt.
Weitere Informationen der Arbeitsagentur unter:
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Was ist im Fall eines medizinischen Notfalls zu tun?
Bei einem medizinischen Notfall wenden Sie sich bitte an den Notruf oder die nächstgelegene Notaufnahme.
Was muss man beachten, wenn Geflüchtete ein Haustier mitgebracht haben?
Wenn sie ein Haustier haben, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Rheinisch Bergischen Kreis unter:
https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung.aspx?dlid=3628
Welche Regelungen gelten in Bezug auf Corona?
Bürgertests können an allen Teststationen umsonst durchgeführt werden. Eine Auflistung finden Sie hier: https://www.rbk-direkt.de/schnelltests.aspx
Informationen zur Impfung finden Sie unter: Impfung COVID-19 – Rheinisch-Bergischer Kreis (rbk-direkt.de)