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Aktuelle Informationen zum Ukraine Krieg

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,



dass es tatsächlich nach dem Jahr 1939 in Europa wieder einen Angriffskrieg gibt, schockiert und macht sprachlos!


Der Überfall der Russischen Armee auf die Republik Ukraine ist ein Verbrechen! Und es ist eben nicht „nur“ ein Angriff auf einen unabhängigen Staat, sondern zugleich auf das übrige Europa, auf unsere Werte und auf unsere demokratischen Strukturen. Die Drohungen gegen weitere Staaten wie Schweden und Finnland sprechen eine deutliche Sprache.


Alle Hoffnungen auf eine schnelle Beilegung der kriegerischen Auseinandersetzungen haben sich zwischenzeitlich zerschlagen. Vielmehr scheint sich der Konflikt mit zunehmender Dauer zuzuspitzen.


Dennoch gebe ich die Hoffnung auf eine diplomatische Lösung des Konflikts nicht auf. Denn es wird am Ende keine Sieger aus menschlicher Sicht geben, sondern nur Verlierer. Vertreibung und Zerstörung, die vielen Toten auf beiden Seiten, die Hinterbliebenen, all das spricht eine deutliche Sprache.


Viele Flüchtlinge haben bei uns Schutz gesucht und gefunden. Anders, als vor wenigen Wochen, als noch von zeitnaher Rückkehr die Rede war, gilt es nun für die Menschen aus der Ukraine Normalität und Integrationsmöglichkeiten zu schaffen. Eine zentrale Herausforderung ist hierbei die Vermittlung der Sprachkenntnisse. Nur mit hinreichenden Kommunikationsmöglichkeiten kann auch Integration gelingen.

In den kommenden Wochen und Monaten wird sicherlich weitere Hilfe für die Menschen aus der Ukraine benötigt. Wir bitten Sie daher weiterhin um Unterstützung. Sofern Sie die Möglichkeit dazu haben und Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, sprechen Sie uns bitte an (ukrainehilfe@overath.de).

Falls Sie spenden möchten, haben wir für Sie Spendenkonten aufgelistet. Zudem gibt es auch viele private Initiativen, die Hilfsgüter in die Ukraine oder an die Grenze zur Ukraine bringen.

An der Stelle möchte ich mich für das bereits gezeigte oder angekündigte Engagement bedanken!

Ihr
Christoph Nicodemus
Bürgermeister


Sie haben Fragen rund um das Thema Ukraine Hilfe? Hier finden sie die wichtigsten Fragen und Antworten. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen stetig ändern sowie die Gesetzeslage angepasst werden kann.

Erste Schritte

Ich habe Personen aus der Ukraine privat aufgenommen, was muss ich tun?

Aus der Ukraine nach Deutschland eingereiste Personen können sich zunächst 90 Tage unbeschränkt in Deutschland aufhalten. In diesen 90 Tagen können Sie sich frei in Deutschland bewegen und überlegen, wo Sie längerfristig bleiben wollen. Spätestens nach 90 Tagen müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierzu sind unterschiedliche Schritte nötig:

  1. Melderechtliche Erfassung
    Im Falle der Beantragung von Sozialleistungen übernimmt das Sozialamt die Melderechtliche Erfassung. Dafür schicken Sie bitte an ukrainehilfe@overath.de eine Kopie der Pässe (mit Einreisestempel) und eine Wohnungsgeberbestätigung.
    Sollten keine Sozialleistungen beantragt werden, machen Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro.
  2. Aufenthaltsstaus
    Das Sozialamt meldet Sie bei der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen-Kreis. Falls Sie Fragen zur Ihrem Aufenthaltsstatus haben oder sich nicht ausweisen können, melden Sie sich bitte direkt bei der Ausländerbehörde.

    Welchen Aufenthaltsstatus können die ukrainischen Geflüchteten in Deutschland erhalten?
    Seit dem 04.03.2022 besteht die offizielle Rechtsprechung, dass Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zugesprochen werden kann. Ein Antrag muss bei der jeweiligen Ausländerbehörde gestellt werden. Dieser ist vorerst gültig bis zum 04.03.2024
  3. Leistungsbezug sowie Behandlungsversorgung im Krankheitsfall
    Die Versorgung im Krankheitsfall ist Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Um Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen ist eine E-Mail an ukrainehilfe@overath.de notwendig. Die Leistungsabteilung nimmt daraufhin schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.

Ab dem 01.06. ist das Jobcenter für die Geflüchteten aus der Ukraine zuständig. Ab dem Zeitpunkt erfolgt die Anmeldung dort und für den Aufenthaltstitel muss sich selbstständig an die Ausländerbehörde gewendet werden. Weitere Informationen werden folgen.


Bitte beachten Sie, dass die Erfassung sowie Bearbeitung der Fälle aufgrund des erhöhten Aufkommens aktuell etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie von Rückfragen abzusehen.



Ich benötige Kleidung, Lebensmittel oder eine Simkarte!

Gutscheine für die Kleiderkammer in Overath und für Lebensmittel können Sie bei Bedarf beim Sozialamt mit vorheriger Anmeldung abholen. Zu beachten ist, dass die Personen aus der Ukraine die Gutscheine persönlich abholen müssen.


Wegen des Kriegs in der Ukraine bieten derzeit mehrere Mobilfunkbetreiber in Deutschland kostenlose Telefonate und SMS an: Vodafone, Telekom, O2. Genauere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter beziehungsweise auf der Seite des WDR unter:

https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-kostenlos-telefonieren-internet-100.html


Können Menschen aus der Ukraine den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen?

Auch im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) können vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen den ÖPNV kostenlos und ohne Ticket nutzen. Das Angebot gilt ab sofort und bis auf Weiteres und umfasst alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse in der 2. Klasse. Die kostenlose Nutzung soll den Geflüchteten so einfach wie möglich gemacht werden: Bei Kontrollen reicht als Fahrausweis die Vorlage eines ukrainischen Ausweisdokuments (z. B. ukrainischer Reisepass, ukrainische ID-Karte) bzw. die Vorlage eines anderen Ausweises, der den Wohnsitz in der Ukraine belegt
- Ist es den ukrainischen Geflüchteten erlaubt in Deutschland zu arbeiten?
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 ist sowohl die Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit zu erlauben. Dies wird in der Aufenthaltserlaubnis selber vermerkt.
Weitere Informationen der Arbeitsagentur unter:
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine


Was ist im Fall eines medizinischen Notfalls zu tun?

Bei einem medizinischen Notfall wenden Sie sich bitte an den Notruf oder die nächstgelegene Notaufnahme.


Was muss man beachten, wenn Geflüchtete ein Haustier mitgebracht haben?
Wenn sie ein Haustier haben, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Rheinisch Bergischen Kreis unter:

https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung.aspx?dlid=3628


Welche Regelungen gelten in Bezug auf Corona?

Bürgertests können an allen Teststationen umsonst durchgeführt werden. Eine Auflistung finden Sie hier: https://www.rbk-direkt.de/schnelltests.aspx
Informationen zur Impfung finden Sie unter: Impfung COVID-19 – Rheinisch-Bergischer Kreis (rbk-direkt.de)

Informationen zur Corona-Pandemie und Schutzimpfung sowie Hygiene-Tipps auf Ukrainisch:

https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/

Integration in Schule, Kita, Arbeit und Freizeit

Ich benötige Schul- oder Kindertagestättenplätze, was tun?

Schule:
Bitte melden Sie sich direkt an eine wohnortnahe Schule.


Kindertagesstätte:
Die Kindergärten in Overath sind zurzeit leider voll belegt. Bitte wenden Sie sich an die einzelnen Kindertagesstätten und lassen Ihre Kinder auf die Warteliste setzen.


Sobald Gruppenangebote oder Übergangsprojekte angeboten werden können, wird dies in den FAQ´s ergänzt.


Ich möchte an einem Sprachkurs teilnehmen, was muss ich tun?

Ein Sprachkurs kann besucht werden, sobald Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.


Weitere Informationen werden folgen.


Gibt es Angebote für Menschen aus der Ukraine um sich auszutauschen und Kontakte zu knüpfen?

Es gibt die privat organisierte Facebook-Gruppe „Overather Gastfamilien für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine“

Hilfsangebote von Bürgerinnen und Bürgern

Sachspenden

Für Sachspenden (Kleidung und Möbel etc.) wird die Stadt Overath keine eigene Verteilerstelle einrichten. Hierfür gibt es gut eingeführte Strukturen:


 Kleiderkammer Overath
 Humanitäre Hilfe Overath
 „Lohmar hilft“


Geldspenden

Geld können Sie an die gängigen Hilfsorganisationen spenden. Darüber hinaus hat die Stadt Overath nachfolgendes Spendenkonto eingerichtet:


Kreissparkasse Köln
IBANDE25370502990325000015
Verwendungszweck: „Flüchtlingshilfe Ukraine“


Weitere  Spendenmöglichkeiten

Aktion Deutschland Hilft e.V.
DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort "Nothilfe Ukraine"

Deutsches Rotes Kreuz
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort "Nothilfe Ukraine"

SOS Kinderdörfer weltweit
IBAN: DE81 4306 0967 2222 2000 05
GLS Gemeinschaftsbank
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort "Ukraine"

Caritas international
IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
BIC: BFSWDE33KRL
Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe
Stichwort "Ukraine"

Ärzte ohne Grenzen e.V.
IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00
SWIFT-BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort "Nothilfe Ukraine"

Wohnraum

Bitte senden Sie eine E-Mail an ukrainehilfe@overath.de


Wir benötigen folgende Angaben

  • Adresse der angebotenen Wohnung/Unterbringung
  • Ihre Kontaktdaten, im Idealfall mit Telefonnummer
  • Zeitraum, für den die Wohnung oder Unterbringung voraussichtlich zur Verfügung steht
  • Details und Besonderheiten (Barrierefreiheit, Anbindung ÖPNV ö.Ä.)
    Bitte beachten Sie, dass wir nur Wohnraumangebote in Overath bearbeiten können, Angebote in anderen Kommunen richten Sie bitte direkt an die zuständige Verwaltung.


Wir bitten um Verständnis, dass beim aktuell sehr hohen Aufkommen an Angeboten aller Art keine sofortige Rückmeldung sowie Terminvergabe erfolgen kann.


Es werden priorisiert Angebote mit einer möglichen längeren Verweildauer (aktuell mindestens 6 Monate) bearbeitet, da ein häufiges Umziehen von möglicherweise traumatisierten Personen vermieden werden soll.


Tipps und Hinweise von PRO ASYL

Wollen Sie Schutzsuchende privat aufnehmen, sollten Sie die Rahmenbedingungen kennen und einige Dinge bedenken. Weitere Infos finden Sie hier.


Ehrenamt

Sie können Russisch und/ oder Ukrainisch?


Vielen Dank für das tolle Angebot! Wir benötigen immer wieder Hilfe bei Übersetzungen und führen eine Liste von Dolmetscherinnen sowie Dolmetschern. Bitte senden Sie eine E-Mail mit ihren Kontaktdaten, den Sprachen, die Sie sprechen sowie möglichen Einsatzzeiten an ukrainehilfe@overath.de

Welche Grenzen und Bestimmungen gelten bei Neuanmietung von Wohnraum?

Hier finden Sie das aktuell gültige Merkblatt.


Melden Sie sich in jedem Fall unter ukrainehilfe@overath.de.

Bevor ein Mietvertrag geschlossen werden darf muss das Sozialamt dem Mietvertrag zustimmen.