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Vorläufiger Reisepass

Der Vorläufige Reisepass ist ein vorläufiges Reisedokument. Die Ausstellung ist sofort möglich.

In manchen Ländern ist die Einreise mit vorläufigem Reisepass nicht möglich. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei der für ihr Reiseland zuständigen Botschaft oder konsularischen Vertretung, ob das von Ihnen beantragte Dokument zur Einreise akzeptiert wird. Hilfreich sind auch die Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Die Ausstellung von vorläufigen Reisepässen stellt die absolute Ausnahme dar.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.

Kann ein Reisepass im regulären Antragsverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden, besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Pass ist in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen abholbereit. Erst, wenn der Zeitraum von 4 Arbeitstagen von der Antragstellung bis zum Reiseantritt nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Overath mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

Ausnahme:

  • Overath ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Reisepass)
  • ein aktuelles Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren
  • bei erstmaligem Antrag auf ein Ausweisdokument ist die Vorlage der neuesten Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch) erforderlich.
  • bei Bestehen einer Betreuung, die Bestallungsurkunde.

"Neue Dienstleistung"

Seit April 2024 haben Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert, direkt vor Ort im Bürgerbüro Ihre biometrischen Daten wie Passbild und Unterschrift an einem Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zu erfassen.

Somit müssen Sie kein ausgedrucktes Biometrisches Passbild mehr mitbringen, da dieses vor Ort aufgenommen und digital an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro übertragen wird. Für die Nutzung des Terminals fällt lediglich eine Gebühr von 7,00 Euro an.“

 


Bei Personen unter 18 Jahren:

  • Die Vorsprache des /der Minderjährigen ist erforderlich
  • Persönliche Antragstellung durch die oder den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter)
  • Die Ausweise des oder der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter),
  • Sofern ein/e Sorgeberechtigte/r nicht persönlich kommen kann, ist die Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung bei Passangelegenheiten von Minderjährigen erforderlich. Bei allein Erziehenden ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.

    Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

    Seit dem 1.7.1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen.

    Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklärt haben, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. In diesem Fall bitte die  beim Jugendamt abgegebene Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht vorlegen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Nur der/die Antragsteller/in persönlich kann den Antrag stellen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Bearbeitungszeitraum:

  • Die Ausstellung ist sofort möglich.  

Gebühren

  • 26,- Euro

Die Zahlung der Gebühren kann in bar oder per EC-Karte erfolgen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein

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