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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vilkerath, Rott“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vilkerath, Rott“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vilkerath, Rott“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vilkerath, Rott“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vilkerath, Rott“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:

Beschluss:

1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Lageplan vorgesehene Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, 4. Änderung „Vilkerath, Rott“.

2. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vilkerath, Rott“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Das Ziel der 4. Bebauungsplanänderung ist die Nachverdichtung, um eine Entwicklung des Geltungsbereiches unter heutigen Wohnverhältnissen möglich zu machen und im besten Fall neuen Wohnraum zu generieren.

Die textlichen Festsetzungen werden dahingehend angepasst, dass Dachaufbauten und Drempel in vergrößerter Form möglich sind, die GFZ Festsetzungen entfällt. Des Weiteren formuliert die Änderung Festsetzungen zur nicht überbauten Grundstücksflächen sowie dem Einsatz erneuerbarer Energie.

Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Die Satzung des Bebauungsplanes sowie die Begründung werden in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, 1. Obergeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags: donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes sowie das ergänzende Fachgutachten können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelle-bauleitplanung.aspx eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB)

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@2c6f80d5f46743ff9d0469cee8612285overath.de.

Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfahren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Overath, den 19.07.2024

gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister

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