Offenlagebeschluss der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 die Offenlage des
Flächennutzungsplans gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen.
1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath macht sich die Prüfung und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Neuaufstellung Flächennutzungsplan, zu Eigen.
2. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf des Flächennutzungsplans nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich Auszulegen.
Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung
der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath stammt aus dem Jahr 1980. Das Planwerk beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen, die nach und nach vorge-nommen wurden, um die Planung an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Mittlerweile bedarf der Plan hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten, wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung, insgesamt einer übergreifenden Aktualisierung.
Die demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen haben sich erheblich geändert. Wirtschaftlicher Strukturwandel, demografischer Wandel mit einer stagnierenden und älter werdenden Bevölkerung und ein Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur kennzeichnen unter anderem diese Entwicklungen. Auch der Klimawandel muss vermehrt Berücksichtigung finden. Hinzu kommen die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umweltrecht. Vor diesem Hintergrund bietet die Flächennutzungsplanung als gesamtstädtische, übergeordnete Planungsebene die Chance, wichtige Beiträge zu liefern, um die Weichen für eine zeitgemäße und nachhaltige Stadtentwicklung zu stellen.
Der Flächennutzungsplan zeigt eine langfristige Perspektive für die räumliche Entwicklung der Stadt auf. Er legt fest, welche Gebiete der Stadt wie genutzt werden sollen, d.h. er trifft Aussagen, wo es z.B. Wohn- und Gewerbegebiete, Grünanlagen oder landwirtschaftliche Flächen gibt. Er zeigt die Entwicklungsziele auf, die sich an den vorhandenen Nutzungen und an den zu erwartenden Entwicklungen z.B. in Bezug auf die Bevölkerungszahl etc. sowie an definierten Zielsetzungen wie z.B. aus dem Stadtentwicklungskonzept orientieren. Der Plan bildet die Grundlage für politische Entscheidungen und das Handeln der Stadtverwaltung und hat somit auch Relevanz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt.
Die bestehenden Konzepte, die in den letzten Jahren entwickelt und auch verabschiedet wur-den bzw. sich in Aufstellung oder Planung befinden (Leitbild, Einzelhandelskonzept, Lärmaktionsplan, Integriertes Handlungskonzept, Gewerbeflächenkonzept RBK, etc.) dienen als Grundlagen. Deren Ziele sollen so weit wie möglich in den Flächennutzungsplan einfließen.
Den Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Flächensteckbriefe und Abwägungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 06.01.2025 bis
einschließlich 07.02.2025 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstraße 10, 1. Obergeschoss während der nachstehenden genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.
morgens: montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags: donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie die Flächensteckbriefe und Abwägungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelle-bauleitplanung.aspx eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbezogene Informationen im Umweltbericht des Flächennutzungsplans
• Beschreibung und Bewertung der Umweltbezogenen Schutzgüter:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (u.a. Natura 2000 Gebiete, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopverbundräume, unzerschnittene verkehrsarme Räume, Fauna), Schutzgut Boden (u.a. Naturräumliche Zuordnung, Bodentypen, Bodenfunktionsbewertung, Altlasten), Schutzgut Fläche, Schutzgut Wasser (u.a. Fließgewässer, Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete, Grundwasser, Wasserschutzgebiete), Schutzgut Klima und Luft (u.a. aktuelle Klimasituation, Klimatope, Bereiche mit besonderer klimatischer Funktion, Klimawandel im Bergischen Land, Emissionen und Lufthygiene), Schutzgut Landschaft und Erholung (u.a. Landschaftsräume und Landschaftsbild, Bewertung der Landschaftsbildeinheit, Erholung und Freiraumversorgung), Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (u.a. Lärm, Hochwassergefährdung/ -risiko, Starkregengefahr) sowie Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (u.a. Kulturgüter, Sachgüter)
• Zusammenfassende Wertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt-schutzgüter
• Alternativprüfung
• Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen und zur Kompensation
• Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die
Umwelt
• Gesamtergebnis der Stadtortbezogenen Umweltprüfung
Umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit:
Es liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belan-ge oder der Öffentlichkeit umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor:
• Artenschutz – Hinweise auf Vorkommen von Rotmilanen und hiesigen Fledermäusen im Ortsbereich „Rappenhohn“
• Starkregenereignis/ Leistungsfähigkeit der Verrohrung – Hinweise auf unterdimensio-nierte Entwässerung im Ortsbereich „Vilkerath, Kölner Straße“
• Starkregen/ Wasserlöcher – Hinweise auf Entstehungen von Wasserlöchern nach Starkregen im Ortsbereich „Vilkerath, Planbereich W-Vil-02-RP sowie W-Vil-03-RP“
• Grund- und Oberflächenwasser – Hinweise auf mögliche zukünftig zu erwartende Probleme durch Grund- und Oberflächenwasser Im Ortsbereich „Linde, Dahler Straße“
• Gewässer – Hinweise auf Vorkommen von Wasserquellen in der Nähe des Plangebie-tes W-Mar-02-RP/Auf´m Steinacker
• Trinkwassergebiet - Hinweise auf Vorkommen eines Trinkwassergebietes im Plange-biet W-Mar-02-RP/Auf´m Steinacker
• Flora und Fauna – Hinweise auf Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet „W-Imm-02-S Stadtgrenze Bergisch Gladbach“
• Naturschutzgebiet – Hinweis auf angrenzendes Naturschutzgebiet (GL-067, LP-Nr. OV_2.1-04, Volbachtal) neben dem Plangebiet „Immekeppel W-Imm-02-Stadtgrenze Bergisch Gladbach“
• Fauna – Hinweis auf Vorkommen folgender geschützter Tiere im Randgebiet des Plangebiets „Immekeppel W-Imm-02-Stadtgrenze Bergisch Gladbach“: (Gartenrot-schwanz, Mäusebussard, Rotmilan, Waldohreule, Uhu, Turmfalke und der Gras-frosch) sowie weitere Tiere: Milane, Wildgänse, Fischreiher, verschiedene Spechte und Fledermäuse sowie Füchse und Rehe
• Fauna – Hinweis auf Vorkommen folgender Tiere in der Nähe des Plangebietes W-Mar-02-RP/Auf´m Steinacker: u.a. Rehe, Füchse, Uhu und Waldkautz sowie Fischreiher
• Fauna - Hinweis auf Vorkommen seltener Tierarten im Plangebiet „W-Imm-02-S“
• Fauna – Hinweis auf Vorkommen der heimischen Bachforelle im Plangebiet „W-Ov-05-RP“
• Biogas – Hinweis auf eine Biogasanlage in der Ortslage „Lorkenhöhe“
• Hochspannungsfreileitung – Hinweis auf eine Hochspannungsfreileitung im Ortsbereich „Untereschbach“
• Bergbau – Der gesamte Geltungsbereich des Planvorhabens liegt über 82 auf verschiedene Erze verliehenen Bergwerksfeldern sowie über 65 vormals auf verschiedene Erze verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfeldern. Des Weiteren sind für das gesamte Plangebiet 156 Tagesöffnungen des Bergbaus sowie zwei nicht bergbaulich bedingte Tagesöffnungen verzeichnet. Entsprechend befinden sich über das gesamte Plangebiet verteilt mehrere teilweise kleinräumige Bereiche, in denen untertägiger Bergbau umgegangen ist, der zum Teil auch heute noch einwirkungsrelevant sein kann.
• Gewässer – Hinweise auf Fließgewässer in den Planbereichen G-Ove-02-RP – Klef, G-Vil-02-S – Kölner Straße, W-Vil-01-RP – Rotter Weg, W-Vil-03-RP – Friedhof Vil-kerath sowie W-Vil-04-RP – Steinhauser Auel
• Erdbeben - Das hier relevante Planungsgebiet liegt in der Erdbebenzone 0 sowie der
geologischen Untergrundklasse R.
• Bodendenkmal – Hinweis auf ein vermutetes Bodendenkmal im Planbereich G-Ove-01-RP
• Boden – Hinweis auf hochwertige Parabraunerden im Plangebiet W-Hei-04-RP sowie W-Hei-05-S und G-Imm-01-S
• Kaltluft-Leitbahn – Hinweis auf eine Kaltluft-Leitbahn mit hoher Bedeutung im Planbereich „Müllenholz“ sowie im Planbereich „Schmitzbüchel“ und „Schmitzlöderich“
• Oberflächengewässer – Hinweis auf ein Gewässer westlich des Planbereiches „W-Mar-02-RP“
• Oberflächengewässer – Hinweise auf Gewässer in der Nähe der Planbereiche „W-Ste-03-RP“ sowie „W-Ste-07-RP“ und „W-Vil-02-RP“, „W-Vil-03-RP“ und W-Vil-05-RP“ sowie „W-Vil-01-RP“ und „G-Bro-01-FNP“, „G-Ove-02-RP“, „G-Vil-02-S2“ und „Sondergebiet Mühlenfeld (S4)“
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Um-wRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Flächennutzungsplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB)
Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an:
planverfahren@42047353fca646bb9f1284a87ee34d08overath.de
Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfahren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.
Overath, den 20.12.2024
gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister