Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört u. a. ebenso die Beurkundung zur
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltspflicht
- Sorgeerklärung unverheirateter Eltern
Es empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache. Sie können sich auch wahlweise an einen Notar, an das Standesamt oder das Amtsgericht wenden.