Hier wird z.B. geprüft, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist. Außerdem wird z.B geprüft, ob die Abstandflächen eingehalten werden, die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind, die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden und ausreichende Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingeplant wurden. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren kann ein Brandschutzkonzept von der Bauaufsicht gefordert werden. Im normalen Baugenehmigungsverfahren ist es zwingend erforderlich.
In den meisten Fällen benötigen Sie einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser für die Erstellung Ihres Bauantrags. Auf den Internetseiten der
Architektenkammer oder der
Ingenieurkammer können Sie einfach und schnell vorlageberechtigte Architekten und Ingenieure in Ihrer Nähe finden.
Ein vollständiger Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist die Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung und Genehmigung.
mehr zu den Bauantragsunterlagen Gegegenenfalls sind andere Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich.
Empfehlenswert ist immer eine Vorabstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die Mitarbeiter beraten Sie gern.
Hier finden Sie
Beispiele für mögliche Bauvorhaben und den jeweils benötigten FormularenUnter der Rubrik "Verwandte Services" werden Ihnen weitere Dienstleistungen, die für das Bauen wichtig sind, angeboten.