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Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

Die Baugenehmigung ist die Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass einem geplanten Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Hier wird z.B. geprüft, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist. Außerdem wird z.B geprüft, ob die Abstandflächen eingehalten werden, die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind, die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden und ausreichende Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingeplant wurden. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren kann ein Brandschutzkonzept von der Bauaufsicht gefordert werden. Im normalen Baugenehmigungsverfahren ist es zwingend erforderlich.
In den meisten Fällen benötigen Sie einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser für die Erstellung Ihres Bauantrags.  Auf den Internetseiten der Architektenkammer  oder der Ingenieurkammer können Sie einfach und schnell vorlageberechtigte Architekten und Ingenieure in Ihrer Nähe finden.
Ein vollständiger Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist die Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung und Genehmigung.
mehr zu den Bauantragsunterlagen
Gegegenenfalls sind andere Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich.
Empfehlenswert ist immer eine Vorabstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die Mitarbeiter beraten Sie gern.
Hier finden Sie Beispiele für mögliche Bauvorhaben und den jeweils benötigten Formularen
Unter der Rubrik "Verwandte Services" werden Ihnen weitere Dienstleistungen, die für das Bauen wichtig sind, angeboten.

Gebühren

Die Gebühren orientieren sich an dem jeweiligen Gebührentarif der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW grundsätzlich bezogen auf den umbauten Raum.