Ist ein Kind außerhalb einer Ehe geboren, muss die Vaterschaft amtlich festgestellt werden.
Die Vaterschaft kann festgestellt werden:
- beim Jugendamt
- beim Standesamt
- durch Gerichtsbeschluss.
Ist der Kindesvater nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter Hilfe vom Jugendamt beanspruchen.