Menü

Bebauungsplan Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ sowie 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath – Löderich, Zur Friedenskirche

Bebauungsplan Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ sowie 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath – Löderich, Zur Friedenskirche

Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ sowie der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath – Löderich, Zur Friedenskirche

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ sowie der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath – Löderich, Zur Friedenskirche gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:

1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath macht sich die Prüfung und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ und zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath für einen Teilbereich in Overath – Löderich, Zur Friedenskirche, zu Eigen.

2. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159 „Zur Friedenskirche" und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath für einen Teilbereich in Overath – Löderich, Zur Friedenskirche nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich Auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Stadt Overath beabsichtigt die Sicherung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Flächen für Gemeinbedarf. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath entspricht nicht den beabsichtigten Planungszielen. Die geplante Darstellung stellt deshalb Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirchen und Gebäude kirchl. Zwecke sowie der Zweckbestimmung für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie Flächen für den ruhenden Verkehr dar.
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, weist für den Änderungsbereich „Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“, „Waldbereich“ sowie „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ aus.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath stellt für die angefragte Fläche derzeit Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Gebäude sozialer Zwecke, Kirchen und Gebäude kirchl. Zwecke, Einrichtungen für Senioren und Bildung gem. § 5 Abs. 2 BauGB dar. Des Weiteren stellt der Flächennutzungsplan Waldfläche sowie landwirtschaftliche Flächen gem. § 5 Abs. 2 BauGB dar.

Mit Datum vom 16.03.2023 wurde seitens der Bezirksregierung eine Anpassung für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath für einen Teilbereich in Overath – Löderich, Zur Friedenskirche, an die Ziele der Landes- und Regionalplanung bereits bestätigt.

Durch eine erneute Umplanung hat sich die Planung so weit entwickelt, dass der letzte Stand der FNP-Änderung der Bezirksregierung Köln am 03.04.2024 für eine erneute landesplanerische Anfrage vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 14.05.2024 wurde seitens der Bezirksregierung Köln nochmals bestätigt, dass auch gegen die angepasste Planung keine raumordnerischen Bedenken bestehen.
Mit der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geschaffen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Ziel der Bauleitplanung ist die Sicherung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von Flächen für Gemeinbedarf.

Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung, die Begründungen und Umweltberichte zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung sowie die ergänzenden Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung, Entwässerungskonzept, Verkehrsgutachten, Baumgutachten) werden in der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, 1. Obergeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags: donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Entwürfe und die Begründungen und Umweltberichte des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die ergänzenden Fachgutachten können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelle-bauleitplanung.aspx eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen in Fachgutachten:

• Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ und zur 81. Flächennutzungsplanänderung in Overath, Ingenieurbüro Haacken, Solingen, Juni 2024 (u.a. Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft)
• Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan Nr. 159 „Zur Friedenskirche“ und zur 81. Flächennutzungsplanänderung in Overath, Ingenieurbüro Haacken, Solingen, Mai 2023 (u.a. Vorprüfung des Artenspektrums und Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz)
• Baumgutachten, Sachverständigengutachten, Jan Borner vom 24.05.2024 (u.a. Untersuchung allgemeiner Baum-Gesundheitszustand)

Umweltbezogene Informationen in dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 159 „Zur Friedenskirche“

• Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten Umweltschutzziele

• Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation; Analyse der Umweltauswirkungen hinsichtlich folgender Schutzgüter:
Flächenverbrauch (insbesondere zum Thema Inanspruchnahmen von unbebauten Außenbereichsflächen), Landschaft/Ortsbild (Erweiterung der möglichen Bauflächen nach Osten), Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (insbesondere zum Thema Verkehr, Kampfmittel, Geologische Gegebenheiten (Erdbeben), Altlasten, Hochwasser und Starkregen), Klima/Luft (Auswirkungen auf Klimatoptypen), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Artenschutz) (u.a. Auswirkungen auf benachbarte Waldflächen), Boden (u.a. Auswirkungen durch Versiegelung), Wasser, Kultur- und Sachgüter (u.a. Auswirkungen auf das Baudenkmal), Wechselbeziehungen

• Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen (Auswirkung auf Flächenverbrauch, Landschaft / Ortsbild, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Klima/Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Artenschutz), Boden, Wasser, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen

Umweltbezogene Informationen in dem Umweltbericht zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes

• Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten Umweltschutzziele

• Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation; Analyse der Umweltauswirkungen hinsichtlich folgender Schutzgüter:
Flächenverbrauch (insbesondere zum Thema Inanspruchnahmen von unbebauten Außenbereichsflächen), Landschaft/Ortsbild (Erweiterung der möglichen Bauflächen nach Osten), Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (insbesondere zum Thema Verkehr, Kampfmittel, Geologische Gegebenheiten (Erdbeben), Altlasten, Hochwasser und Starkregen), Klima/Luft (Auswirkungen auf Klimatoptypen), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Artenschutz) (u.a. Auswirkungen auf benachbarte Waldflächen), Boden (u.a. Auswirkungen durch Versiegelung), Wasser, Kultur- und Sachgüter (u.a. Auswirkungen auf das Baudenkmal), Wechselbeziehungen

• Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen (Auswirkung auf Flächenverbrauch, Landschaft / Ortsbild, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Klima/Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Artenschutz), Boden, Wasser, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen

Umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

Es liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor:

• Denkmalpflege – Hinweise auf ein bestehendes Denkmal (Friedenskirche)
• Erdbeben – Hinweise auf Bewertung der Erdbebengefährdung
• Wald – Hinweis auf Eingriff in Waldflächen
• Bergbau – Hinweis auf mögliche ehemalige bergbauliche Tätigkeiten
• Landschafts- Arten- und Umweltschutz – Hinweise auf Landschaftsplan sowie auf mögliche Beeinträchtigungen der Insekten, Vogel- und Fledermausfauna
• Immissionsschutz – Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch erhöhten Verkehr

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplänen unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB)

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@7aaadd0a0f2845dbbb682c94e572aa55overath.de.

Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfahren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Overath, den 12.07.2024

gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister

Downloads:
Geltungsbereich
01. BP 159 Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
02. BP 159 Planzeichnung
03. BP 159 Begründung
04. BP 159 textliche Festsetzung
05. BP 159 Umweltbericht
06. 81. FNP Änderung Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
07. 81. FNP Änderung Planzeichnung
08. 81. FNP Änderung Begründung
09. 81. FNP Änderung Umweltbericht
10. Landschaftspflegerischer Begleitplan
11. Landschaftspflegerischer Begleitplan Bestandsplan
12. Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenplan
13. Artenschutzprüfung
14. Entwässerungskonzept
15. Verkehrsuntersuchung
16. Baumgutachten
17. Baumgutachten Anlage